Familie contra Staat – Die Diskussion ums Ausgedinge
In Japan wie in Europa entwickelte sich zu Beginn des 20. Jahrhundert eine rege Debatte um das Ausgedinge oder inkyo, bei
dem ein alternder Beamter oder Bauer seinem Nachfolger Amt oder Gut übergibt und im Ausgleich dafür von diesem erhalten wird.
Von Kritikern als ruinös für die Gesellschaft bezeichnet, wird es schließlich doch mit der staatlichen Rückbesinnung auf die
Familie als Wert zur einzig möglichen Vorstellung der Altersvorsorge.
Japan als die typische Familiengesellschaft
In Japan entzündete sich die Diskussion am 1. Entwurf für das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
Susanne Formanek:
OT1
Das neue bürgerliche Gesetzbuch war der japanischen Regierung der Meiji-Zeit ein dringendes Anliegen, weil die Bemühungen dahin
gegangen sind, die ungleichen Verträge mit dem Westen, die die Öffnung des Landes erzwungen hatten, zu revidieren und dazu brauchte
man moderne Gesetzgebung, unter anderem ein bürgerliches Gesetzbuch. In diesem Zusammenhang mussten also auch familiäre Beziehungen
und so weiter geregelt werden.
Es sollte beispielsweise der Ehefrau ein Mitspracherecht eingeräumt werden, wenn ihr Mann sich ins inkyo zurückziehen wollte.
Kritiker fürchteten, dass dadurch alte Werte wie kindliche Pietät und die Familie als fundamentaler Baustein der Gesellschaft
geschwächt werden könnten.
Davon beeinflusst, wurde dem inkyo nun eine gänzlich neue Stellung eingeräumt, nämlich als die typisch japanische Form der
Altersversorgung, innerhalb der Familie. Im Gegensatz dazu steht die Pensionsversicherung in Staaten, in denen das Individuum das
Grundelement der Gesellschaft bildet. Noch heute bedient sich die japanische Regierung dieser Argumentation.
Susanne Formanek:
OT1
Immer dann, wenn der japanische Staat möglichst wenig für Altenpflege und Altenversorgung ausgeben möchte, wird das Schlagwort
der "Nihongata fukushi shakai" hervorgekramt, also der Wohlfahrtsgesellschaft nach japanischem Muster, was also immer dann heißt,
in Japan sind eben die Familienmitglieder für die Alten zuständig und nicht der Staat.
Bäuerliches Ausgedinge in Europa
Im Gegensatz zu Japan gab es das Ausgedinge in deutschsprachigen Gebieten im 19. Jahrhundert nur noch im bäuerlichen Milieu.
Die Bedingungen, unter denen die Alten im Ausgedinge oft leben mußten, waren Gegenstand heftiger Kritik. Auf Kritik stiess
das Ausgedinge jedoch auch deshalb, weil viele Bauern, die hoch verschuldet waren, ihrem Nachfolger diese Schuldenlast
übertrugen und die Höfe so zugrunde gingen.
Auch in Europa ging man schließlich von dem Gedanken ab, die Altersversorge im bäuerlichen Bereich staatlich zu regeln und verließ
sich stattdessen lieber auf moralische Appelle, die Bauern dazu aufriefen, maßvoll ins Ausgedinge zu gehen.
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