Familie contra Staat – Die Diskussion ums Ausgedinge


In Japan wie in Europa entwickelte sich zu Beginn des 20. Jahrhundert eine rege Debatte um das Ausgedinge oder inkyo, bei dem ein alternder Beamter oder Bauer seinem Nachfolger Amt oder Gut übergibt und im Ausgleich dafür von diesem erhalten wird. Von Kritikern als ruinös für die Gesellschaft bezeichnet, wird es schließlich doch mit der staatlichen Rückbesinnung auf die Familie als Wert zur einzig möglichen Vorstellung der Altersvorsorge.

Japan als die typische Familiengesellschaft


In Japan entzündete sich die Diskussion am 1. Entwurf für das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.

Susanne Formanek:
OT1
Das neue bürgerliche Gesetzbuch war der japanischen Regierung der Meiji-Zeit ein dringendes Anliegen, weil die Bemühungen dahin gegangen sind, die ungleichen Verträge mit dem Westen, die die Öffnung des Landes erzwungen hatten, zu revidieren und dazu brauchte man moderne Gesetzgebung, unter anderem ein bürgerliches Gesetzbuch. In diesem Zusammenhang mussten also auch familiäre Beziehungen und so weiter geregelt werden.

Es sollte beispielsweise der Ehefrau ein Mitspracherecht eingeräumt werden, wenn ihr Mann sich ins inkyo zurückziehen wollte. Kritiker fürchteten, dass dadurch alte Werte wie kindliche Pietät und die Familie als fundamentaler Baustein der Gesellschaft geschwächt werden könnten.

Davon beeinflusst, wurde dem inkyo nun eine gänzlich neue Stellung eingeräumt, nämlich als die typisch japanische Form der Altersversorgung, innerhalb der Familie. Im Gegensatz dazu steht die Pensionsversicherung in Staaten, in denen das Individuum das Grundelement der Gesellschaft bildet. Noch heute bedient sich die japanische Regierung dieser Argumentation.

Susanne Formanek:
OT1
Immer dann, wenn der japanische Staat möglichst wenig für Altenpflege und Altenversorgung ausgeben möchte, wird das Schlagwort der "Nihongata fukushi shakai" hervorgekramt, also der Wohlfahrtsgesellschaft nach japanischem Muster, was also immer dann heißt, in Japan sind eben die Familienmitglieder für die Alten zuständig und nicht der Staat.

Bäuerliches Ausgedinge in Europa


Im Gegensatz zu Japan gab es das Ausgedinge in deutschsprachigen Gebieten im 19. Jahrhundert nur noch im bäuerlichen Milieu. Die Bedingungen, unter denen die Alten im Ausgedinge oft leben mußten, waren Gegenstand heftiger Kritik. Auf Kritik stiess das Ausgedinge jedoch auch deshalb, weil viele Bauern, die hoch verschuldet waren, ihrem Nachfolger diese Schuldenlast übertrugen und die Höfe so zugrunde gingen.

Auch in Europa ging man schließlich von dem Gedanken ab, die Altersversorge im bäuerlichen Bereich staatlich zu regeln und verließ sich stattdessen lieber auf moralische Appelle, die Bauern dazu aufriefen, maßvoll ins Ausgedinge zu gehen.




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